Anfrage zur Gesellschaftsform der Volkswerft

Bürgerschaftssitzung 13. November 2025


Anfrage:

  1. Beabsichtigt die Verwaltung noch den Beschluss 2023-VII-08-1177 umzusetzen?
  2. Wenn ja, wann sollen nach über zwei Jahren die entsprechenden Ausschüsse informiert werden?

Begründung:
Im September 2023 beschloss die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund mit sehr großer Mehrheit, dass der OB prüfen möge ob die Volkswerft in eine Gesellschaftsform mit städtischer Beteiligung umgewandelt bzw. überführt werden kann. Die Prüfung sollte offen erfolgen, sodass alle möglichen Gesellschaftsformen berücksichtigt werden können.

Die Ergebnisse sind dem Hauptausschuss, dem Ausschuss für Finanzen und Vergaben, dem zeitweiligen Ausschuss Volkswerft sowie dem Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben vorzustellen.

In den letzten zwei Jahren bekamen die Abgeordneten keinerlei Informationen zu diesem Beschluss. Damit stellt sich die Frage: Wieviel ist ein Beschluss der Bürgerschaft wert. Legt die Verwaltung fest, welcher Beschluss erfüllt wird und welcher nicht? Da dieses kein Einzelfall ist drängt sich der Gedanke auf, dass die Verwaltung nur das umsetzt was ihr passt. Und nicht das, was die Bürgerschaft will.

Einreicher: Thomas Haack


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Mehr Informationen kAF 0134/2025