Anfrage Pachterhöhungen Stralsunder Garagen
Bürgerschaftssitzung 14. März 2024
Anfrage:
Weshalb wurde für die geplanten Pachterhöhungen der Stralsunder Garagen keine Einwohnerversammlung gemäß § 16 der KV M-V abgehalten?
Begründung:
Die KV M-V besagt in § 16: Der Bürgermeister unterrichtet die Einwohnerinnen und Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde. Zu diesem Zweck sollen Einwohnerversammlungen abgehalten sowie andere geeignete Formen einer bürgernahen kommunalen Öffentlichkeitsarbeit angewandt werden.
Aus unserer Sicht war die angedachte extreme Erhöhung der Garagenpachten eine allgemein bedeutsame Angelegenheit der Gemeinde.
Einreicher: Sabine Ehlert