Anfrage zum übertragenen Wirkungskreis der Stadtverwaltung
Bürgerschaftssitzung 12. September 2024
Anfrage:
1. Welche Aufgaben der Verwaltung gehören nach Auffassung der Verwaltung all zum übertragenen Wirkungskreis?
Begründung:
In letzter Zeit häufen sich die Aussagen bei Anträgen und Anfragen, dass das betroffene Problem zum übertragenen Wirkungskreis gehört. Deshalb kann die Bürgerschaft hierüber nicht mitbestimmen. Um hier Klarheit zu bekommen benötigen die Fraktionen eine Auflistung der Maßnahmen, welche, aus Sicht der Verwaltung, zum übertragenen Wirkungskreis zuzurechnen sind. Erst dann sind wir in der Lage, nach rechtlicher Prüfung, einzuschätzen, ob die Aussage der Verwaltung richtig ist.
Einreicher: Kerstin Chill