Anfrage zum übertragenen Wirkungskreis der Stadtverwaltung

Anfrage zum übertragenen Wirkungskreis der Stadtverwaltung

Bürgerschaftssitzung 12. September 2024


Anfrage:
1. Welche Aufgaben der Verwaltung gehören nach Auffassung der Verwaltung all zum übertragenen Wirkungskreis?

Begründung:
In letzter Zeit häufen sich die Aussagen bei Anträgen und Anfragen, dass das betroffene Problem zum übertragenen Wirkungskreis gehört. Deshalb kann die Bürgerschaft hierüber nicht mitbestimmen. Um hier Klarheit zu bekommen benötigen die Fraktionen eine Auflistung der Maßnahmen, welche, aus Sicht der Verwaltung, zum übertragenen Wirkungskreis zuzurechnen sind. Erst dann sind wir in der Lage, nach rechtlicher Prüfung, einzuschätzen, ob die Aussage der Verwaltung richtig ist.

Einreicher: Kerstin Chill


Informationen zur Anfrage aus der Bürgerschaft


Mehr Informationen kAF 0095/2024